Warum zwölf Prozent kein freies Geld sind — was der Zins über das Risiko verrät (2026)
Zuerst das Wichtigste — der Zins ist ein Preisschild, keine Gelegenheit
Wer ein Angebot mit zwölf Prozent auf den Tisch bekommt, denkt zuerst: Da hat jemand einen guten Zugang. Der zweite, richtige Gedanke lautet: Warum muss dieses Projekt so viel zahlen? Ein Zins entsteht nicht aus Großzügigkeit. Er ist der Preis, den ein Kapitalnehmer aufrufen muss, damit sich jemand findet, der das Risiko trägt.
Bei nachrangigem Kapital ist dieses Risiko konkret benennbar: Der Kapitalgeber steht hinter der finanzierenden Bank. Geht es schief, wird er nach § 39 InsO als nachrangiger Insolvenzgläubiger erst bedient, wenn alle vorrangigen Forderungen befriedigt sind 5 — was in der Praxis häufig bedeutet: gar nicht.
Woher zwölf Prozent kommen: der Rang
Die Bank finanziert erstrangig, grundbuchlich besichert, mit vergleichsweise niedrigem Zins. Alles, was darüber hinaus gebraucht wird, muss aus einer schlechteren Position kommen — und wird entsprechend teurer bezahlt. Die typische Konstruktion beim Nachrangdarlehen ist der qualifizierte Rangrücktritt: Der Anleger tritt hinter andere Gläubiger zurück, damit die Forderung in der Überschuldungsprüfung nach § 19 InsO nicht berücksichtigt werden muss 6.
- Der Rangrücktritt ist kein Formalismus. Er verwandelt eine Forderung in etwas, das wirtschaftlich näher am Eigenkapital liegt als am Kredit.
- Grundbuchliche Sicherheiten sind meist bei der Bank. Was nachrangig eingetragen ist, greift erst, wenn der Erlös die vorrangigen Rechte überschreitet.
- Die Verzinsung sagt nichts über die Wahrscheinlichkeit. Sie sagt nur, wie der Kapitalnehmer den Markt einschätzt — und wie dringend er ist.
- Risiko ehrlich: Bei nachrangigen Strukturen ist der Verlust in aller Regel kein Teilverlust, sondern ein Totalverlust — diese Struktur kennt kaum Zwischenstufen 910.
Wie sich Rang, Besicherung und Ausfallreihenfolge im Detail verhalten, steht in Nachrangdarlehen verstehen. Die Gegenposition — erstrangig besichert bei niedrigerem Kupon — behandelt Whole Loan statt Nachrang.
Der Marktkontext 2026 — warum das gerade jetzt zählt
2025 registrierten die deutschen Amtsgerichte 24.064 beantragte Unternehmensinsolvenzen — 10,3 Prozent mehr als im Vorjahr 1. Das Baugewerbe lag mit 104 Insolvenzen je 10.000 Unternehmen an dritter Stelle aller Branchen, hinter Verkehr und Lagerei sowie dem Gastgewerbe 1.
Im ersten Halbjahr 2026 setzte sich die Entwicklung fort: ein Zuwachs von 4,5 Prozent im Baugewerbe. Creditreform warnt, dass der Höhepunkt noch nicht erreicht ist und sich die Lage frühestens 2027 stabilisieren dürfte 34.
Die ehrliche Rechnung — welche Ausfallquote in zwölf Prozent steckt
Die Annahmen stehen offen dabei: einjährige Betrachtung, im Ausfall ein vollständiger Verlust des eingesetzten Kapitals ohne Verwertungserlös, als Vergleichsmaßstab eine erstrangige Anlage mit vier Prozent. Vereinfacht, aber genau in der Größenordnung, die man vor einer Zeichnung im Kopf haben sollte.
Sieben Prozent Ausfallwahrscheinlichkeit klingen hoch, bis man sie neben eine Branche hält, in der die Insolvenzzahlen zwei Jahre in Folge steigen. Der Punkt ist nicht, dass zwölf Prozent zu wenig wären. Der Punkt ist, dass die Zahl allein keine Aussage trägt — sie wird erst dann eine, wenn man ihr eine Ausfallannahme gegenüberstellt und prüft, ob das konkrete Projekt darunter oder darüber liegt.
| Angenommene Ausfallquote p. a. | Erwartungswert bei 12 % nachrangig | Bewertung |
|---|---|---|
| 0 Prozent | plus 12,0 Prozent | theoretischer Idealfall, existiert nicht |
| 3 Prozent | plus 8,6 Prozent | deutlich besser als erstrangig, plausibel bei sehr guter Substanz |
| 7,1 Prozent | plus 4,0 Prozent | gleichauf mit einer vierprozentigen erstrangigen Anlage |
| 10,7 Prozent | 0 Prozent | Kapital arbeitet ohne Ertrag |
| 15 Prozent | minus 5,2 Prozent | strukturell verlustbringend |
Die Sprache, an der Sie es erkennen
Wo die Zahl für sich nicht überzeugt, hilft Sprache nach. Deshalb lohnt es sich, Unterlagen einmal nur auf ihre Formulierungen zu lesen — unabhängig vom Inhalt.
- „Sicher“ und „besichert“ werden synonym verwendet. Zwei verschiedene Dinge: Das eine ist eine Bewertung, das andere ein Rechtsverhältnis mit Rang und Reihenfolge.
- „Garantierte Rendite“ bei unternehmerischer Beteiligung. Wer garantiert, muss benennbar sein und selbst über Substanz verfügen — sonst ist die Garantie das Papier nicht wert.
- Der Warnhinweis fehlt. § 12 VermAnlG verlangt bei der Werbung für Vermögensanlagen einen deutlich hervorgehobenen Hinweis auf das Risiko des vollständigen Verlusts 7.
- Rendite groß, Rang klein. Wenn die Verzinsung auf Seite eins steht und das Wort „Nachrang“ auf Seite vierzehn, ist das eine Entscheidung, keine Nachlässigkeit.
- Vergleiche mit Tagesgeld oder Anleihen. Wer zwei Anlagen mit völlig verschiedenem Rang nebeneinanderstellt, kann irreführend im Sinne des § 5 UWG handeln 8.
Welche Erlaubnis hinter einem Angebot stehen muss und was ein fehlender Prospekt bedeutet, ordnet Seriöse oder graue Kapitalvermittlung ein.
Wann zwölf Prozent richtig gepreist sind
Es wäre falsch, aus alldem zu schließen, zweistellige Verzinsungen seien per se unseriös. Sie sind der normale Preis für nachrangiges Kapital in einem Markt, in dem Banken ihren Beleihungsauslauf gesenkt haben — die regulatorischen Gründe dafür stehen in Die Refinanzierungslücke 2026.
- Die Projektmarge trägt den Zins nachweislich. Nicht knapp, sondern mit Puffer für Bauzeitüberschreitung und Preisrückgang.
- Der Rang ist schriftlich und eindeutig geregelt, einschließlich der Frage, was bei Verwertung in welcher Reihenfolge geschieht.
- Es gibt einen belastbaren Exit, nicht nur eine Absichtserklärung — Verkauf, Anschlussfinanzierung oder Verwertung mit realistischem Wertansatz.
- Der Kapitalnehmer hat eigenes Geld im Risiko. Wer selbst nichts verliert, entscheidet anders.
- Sie streuen. Eine einzelne Beteiligung ist keine Anlageklasse, sondern eine Wette — die Systematik dazu steht in Mezzanine als Anlageklasse.
Die Prüfliste vor der Zeichnung
- Den Zins in eine Ausfallannahme übersetzen. Welche Quote müsste eintreten, damit dieses Angebot schlechter ist als eine erstrangige Alternative?
- Den Rang schriftlich bestätigen lassen — einschließlich Rangrücktrittserklärung und Grundbuchsituation.
- Nach dem Eigenkapital des Kapitalnehmers fragen. Höhe, Herkunft und ob es tatsächlich im Risiko steht.
- Den Exit nachrechnen, nicht nur lesen — mit einem Szenario, in dem der Verkauf zwölf Monate später und fünf Prozent tiefer stattfindet.
- Steuerliche Nettosicht bilden. Aus zwölf Prozent brutto werden im Privatvermögen rund neun Prozent netto; die Systematik steht in Private Debt und Steuern.
- Die Streuung planen, bevor Sie das erste Ticket zeichnen.
Die richtige Frage lautet deshalb nicht: Sind zwölf Prozent zu schön, um wahr zu sein? Sondern: Welche Ausfallwahrscheinlichkeit unterstellt dieser Preis — und halte ich dieses Projekt für besser oder schlechter als diese Annahme?
Häufige Fragen
Quellen
- [1]Statistisches Bundesamt — Unternehmensinsolvenzen im Jahr 2025: +10,3 % zum Vorjahr https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2026/03/PD26_085_52411.html
- [2]Statistisches Bundesamt — Beantragte Regelinsolvenzen im Dezember 2025 https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2026/01/PD26_012_52411.html
- [3]Creditreform — Insolvenzen in Deutschland, 1. Halbjahr 2026 https://www.creditreform.de/aktuelles-wissen/pressemeldungen-fachbeitraege/news-details/show/insolvenzen-in-deutschland-1-halbjahr-2026
- [4]Creditreform — Insolvenzen in Deutschland, Jahr 2025 https://www.creditreform.de/aktuelles-wissen/pressemeldungen-fachbeitraege/news-details/show/insolvenzen-in-deutschland-jahr-2025
- [5]§ 39 InsO — Nachrangige Insolvenzgläubiger https://www.gesetze-im-internet.de/inso/__39.html
- [6]§ 19 InsO — Überschuldung https://www.gesetze-im-internet.de/inso/__19.html
- [7]§ 12 VermAnlG — Werbung für Vermögensanlagen und Warnhinweis https://www.gesetze-im-internet.de/vermanlg/__12.html
- [8]§ 5 UWG — Irreführende geschäftliche Handlungen https://www.gesetze-im-internet.de/uwg_2004/__5.html
- [9]anwalt.de — Immobilien-Crowdinvesting: festverzinslich, sicher — und jetzt gefährdet? https://www.anwalt.de/rechtstipps/immobilien-crowdinvesting-festverzinslich-sicher-und-jetzt-gefaehrdet-263964.html
- [10]AKH-H Rechtsanwälte — Crowdinvesting Immobilien und Nachrangdarlehen https://akh-h.de/schwerpunkt/crowdinvesting-immobilien/
- [11]Insolvenz-Radar — Insolvenzen in der Baubranche nach Bundesland https://insolvenz-radar.de/statistiken/insolvenzen-baubranche/
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