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Vertrieb und Abverkauf

Vermietet oder leer verkaufen — die Rechnung

Von Samuel Obermeier·Stand August 2026·Lesezeit 11 Min·Vertrieb und Abverkauf
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Die Entscheidung, vor der jeder Aufteiler steht

Eine vermietete Eigentumswohnung erzielt weniger als dieselbe Wohnung ohne Mieter. Das ist unstrittig. Strittig ist nur, ob der Weg zum leeren Verkauf sich rechnet — und diese Frage wird in der Praxis fast nie sauber gerechnet, sondern nach Gefühl entschieden.

Der Grund ist, dass auf der einen Seite eine große, gut sichtbare Zahl steht — der Mehrerlös — und auf der anderen Seite vier kleine, schlecht sichtbare: Abfindung, entgangene Miete, Zinsen auf das länger gebundene Kapital und die Wahrscheinlichkeit, dass der Mieter am Ende doch bleibt. Erst zusammen ergeben sie eine Entscheidung.

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Der Ausgangspunkt: Kauf bricht nicht Miete

Wird vermieteter Wohnraum verkauft, tritt der Erwerber anstelle des Vermieters in das bestehende Mietverhältnis ein (§ 566 BGB) 1. Der Mietvertrag läuft unverändert weiter, mit derselben Miete, denselben Fristen und denselben Rechten. Wer eine vermietete Wohnung kauft, kauft den Mietvertrag mit.

Daraus folgt der Preisunterschied. Ein Selbstnutzer kann eine vermietete Wohnung nicht beziehen, fällt als Käufer also aus. Übrig bleiben Kapitalanleger, die über die Rendite rechnen — und deren Zahlungsbereitschaft hängt an der Miete, nicht am Quadratmeterpreis für Eigennutzer.

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Was der Käufer darf — und ab wann

Wurde an vermietetem Wohnraum nach der Überlassung an den Mieter Wohnungseigentum begründet und dieses veräußert, kann sich ein Erwerber auf Eigenbedarf oder Verwertungskündigung erst nach Ablauf von drei Jahren seit der Veräußerung berufen (§ 577a Abs. 1 BGB) 4. In Gebieten mit besonders gefährdeter Wohnraumversorgung können die Länder diese Frist durch Rechtsverordnung auf bis zu zehn Jahre verlängern (§ 577a Abs. 2 BGB) 4.

Weniger bekannt ist Absatz 1a: Die Beschränkung gilt entsprechend, wenn vermieteter Wohnraum an eine Personengesellschaft oder an mehrere Erwerber veräußert wird — auch ohne vorherige Aufteilung 4. Wer die Sperrfrist über eine Erwerbergemeinschaft zu umgehen versucht, läuft in dieselbe Frist. Welche Frist in welchem Bundesland und in welcher Stadt gilt, steht im Register zu Umwandlung und Sperrfrist.

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Das Vorkaufsrecht des Mieters kommt in jedem Fall

Unabhängig davon, welchen Weg Sie wählen: Wird nach der Überlassung an den Mieter Wohnungseigentum begründet und an einen Dritten verkauft, steht dem Mieter ein Vorkaufsrecht zu (§ 577 BGB) 3. Die Mitteilung muss schriftlich erfolgen, die Ausübungsfrist beträgt zwei Monate. Unterbleibt eine ordnungsgemäße Mitteilung, beginnt die Frist nicht zu laufen. Die Einzelheiten stehen im Beitrag zu Vorkaufsrecht und Kündigungssperrfrist.

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Drei Wege, drei Rechnungen

In der Praxis gibt es nicht zwei Optionen, sondern drei. Der dritte wird am häufigsten übersehen, obwohl er meistens der wirtschaftlich vernünftigste ist.

  1. Vermietet verkaufen. Sofort platzierbar, kleinerer Käuferkreis, Preis über die Rendite. Kein Leerstand, keine Abfindung, kein Zeitrisiko.
  2. Auf Fluktuation warten. Kein Geld an den Mieter, aber völlig offener Zeitpunkt. Bei langjährigen Mietverhältnissen kann das nie eintreten.
  3. Auszugsvereinbarung gegen Abfindung. Planbarer als Warten, kostet Geld, und der Mieter kann jederzeit ablehnen.
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Die Rechnung an einem Beispiel

Rechnen wir es durch. Alle Annahmen stehen offen dabei, damit Sie sie durch Ihre eigenen ersetzen können — insbesondere der Preisabstand zwischen vermietet und leer hängt stark von Lage und Objekt ab.

RechenbeispielWas vom Mehrerlös übrig bleibt
Kosten des Wegs zum leeren Verkauf
45.000 €
Mehrerlös beim leeren Verkauf
60.000 €

380.000 Euro leer gegenüber 320.000 Euro vermietet.

  • Abfindung an den Mieter25.000 €
  • Acht Monate ohne Mieteinnahme7.200 €
  • Zinsen auf gebundenes Kapital12.800 €
  • Mehrerlös beim leeren Verkauf60.000 €

Von 60.000 Euro Mehrerlös bleiben nach Abfindung, entgangener Miete und Zinsen 15.000 Euro — für acht Monate Wartezeit und das Risiko, dass der Mieter nicht zustimmt. Sämtliche Werte sind angenommen und dienen nur der Veranschaulichung.

Eigene Darstellung, Annahmen im Text offengelegt · Obermeier Capital

Aus 60.000 Euro vermeintlichem Mehrerlös werden 15.000 Euro. Das kann sich lohnen — aber es ist eine andere Entscheidung als die, die man trifft, wenn man nur auf die 60.000 schaut. Und es ist eine Entscheidung unter Unsicherheit: Lehnt der Mieter ab, haben Sie die acht Monate trotzdem verloren.

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Wo die Rechnung kippt

Drei Größen entscheiden, und alle drei lassen sich vorher abschätzen.

  • Der Preisabstand. Er ist lageabhängig. In Gebieten mit zehnjähriger Sperrfrist ist er groß, weil der Selbstnutzer als Käufer komplett ausfällt. In ruhigeren Märkten kann er so klein sein, dass sich der Aufwand nie rechnet.
  • Die Dauer. Jeder zusätzliche Monat kostet Miete und Zinsen. Bei acht Monaten sind es im Beispiel 2.500 Euro monatlich — ein halbes Jahr Verzögerung frisst den Rest des Vorteils auf.
  • Die Höhe der Abfindung. Sie ist frei verhandelbar und hängt davon ab, wie gut der Mieter wohnt, wie lange er dort lebt und wie der lokale Mietmarkt aussieht. Wer knapp kalkuliert, verhandelt am Ende monatelang.

Eine vierte Größe wird selten mitgerechnet: Bei einem größeren Objekt laufen diese Prozesse parallel, und der Abverkauf zieht sich über alle Einheiten. Was das für die Gesamtdauer bedeutet, steht im Beitrag zur Vermarktungsdauer im Abverkauf.

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Die drei Wege im Vergleich

KriteriumVermietet verkaufenAuf Fluktuation wartenAuszug gegen Abfindung
Erlösniedriger, über Rendite bewertethöherhöher
Käuferkreisnur KapitalanlegerSelbstnutzer und AnlegerSelbstnutzer und Anleger
Zeitpunktsofortvöllig offenplanbar, aber nicht sicher
Direkte KostenkeinekeineAbfindung
Indirekte KostenkeineKapitalbindung ohne EndterminLeerstand und Zinsen
RisikogeringMieter bleibt dauerhaftMieter lehnt ab, Zeit ist verloren
Sperrfrist relevantja, für den Käuferneinnein
Eignet sich beigroßem Bestand, Zeitdrucklangfristigem Haltengroßem Preisabstand und Geduld
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Der übersehene Hebel: die Miete selbst

Wer vermietet verkauft, verkauft an einen Anleger — und dessen Preis hängt unmittelbar an der Miete. Eine Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete nach § 558 BGB 5 oder eine Modernisierungsmieterhöhung nach § 559 BGB 6 wirkt deshalb doppelt: auf den laufenden Ertrag und auf den Verkaufspreis.

Beide Wege sind an enge Voraussetzungen und Fristen gebunden und gehören vor der Anwendung geprüft. Wirtschaftlich sind sie aber oft der ruhigere Hebel: Sie erhöhen den Preis, ohne dass jemand ausziehen muss, und sie kosten keine acht Monate.

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Und die Genehmigung nach § 250 BauGB

Bevor überhaupt über vermietet oder leer entschieden wird, steht die Frage, ob aufgeteilt werden darf. In Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt können Länder die Umwandlung von Gebäuden mit mehr als fünf Wohneinheiten unter Genehmigungsvorbehalt stellen (§ 250 BauGB) 7. Wer diese Frage nach dem Ankauf stellt, hat sie zu spät gestellt.

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Die Frage, die Sie sich stellen sollten

Nicht: Wie viel mehr bekomme ich leer? Sondern: Ab welchem Preisabstand rechnet sich der Weg dorthin überhaupt — bei meiner Kapitalbindung, meiner realistischen Dauer und meiner Abfindungshöhe? Wer diese Schwelle einmal ausgerechnet hat, kann sie danach für jede Einheit in Sekunden anwenden, statt jedes Mal neu zu diskutieren.

Häufige Fragen

Quellen

  1. [1]§ 566 BGB — Kauf bricht nicht Miete https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__566.html
  2. [2]§ 573 BGB — Ordentliche Kündigung des Vermieters https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__573.html
  3. [3]§ 577 BGB — Vorkaufsrecht des Mieters https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__577.html
  4. [4]§ 577a BGB — Kündigungsbeschränkung bei Wohnungsumwandlung https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__577a.html
  5. [5]§ 558 BGB — Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__558.html
  6. [6]§ 559 BGB — Mieterhöhung nach Modernisierungsmaßnahmen https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__559.html
  7. [7]§ 250 BauGB — Genehmigungsvorbehalt für die Begründung von Wohnungseigentum https://www.gesetze-im-internet.de/bbaug/__250.html
SO
Samuel ObermeierObermeier Capital · München

Beschafft mandatiert bonitätsgeprüfte Käufer für Wohneinheiten — vermietet wie leer — und sieht täglich, welche Rechnung am Ende aufgeht.

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