Was in ein Kapitalgeber-Exposé gehört
Warum Anfragen im Schweigen enden
Ein Kapitalgeber sagt selten Nein. Er antwortet einfach nicht mehr. Das wird regelmäßig als Desinteresse am Projekt gelesen, ist aber meistens etwas anderes: Er kann mit dem, was vor ihm liegt, keine Entscheidung treffen, und den Aufwand, die fehlenden Angaben einzeln nachzufordern, betreibt er nur bei Vorhaben, die ihn ohnehin schon überzeugt haben.
Das ist keine Bosheit, sondern Arbeitsteilung. Wer institutionell Kapital vergibt, sieht im Monat mehr Anfragen, als er prüfen kann. Die erste Sortierung läuft deshalb nicht über die Qualität des Projekts, sondern über die Prüfbarkeit der Unterlage. Wer vollständig vorlegt, kommt in die Prüfung. Wer unvollständig vorlegt, kommt auf den Stapel.
Erstens: eine Kalkulation, die man nachrechnen kann
Der erste Blick eines Kapitalgebers gilt nicht der Rendite, sondern der Frage, ob er die Rendite nachrechnen kann. Eine Zahl ohne die Annahmen dahinter ist wertlos, weil sie sich nicht prüfen lässt. Legen Sie die Annahmen offen, auch die unbequemen.
- Gesamtinvestitionskosten, aufgegliedert nach Grundstück, Baukosten, Baunebenkosten, Finanzierungskosten und Puffer
- Erwartete Erlöse je Einheit oder je Quadratmeter, mit Angabe, worauf die Annahme beruht
- Die vollständige Kapitalstruktur: Eigenkapital, Senior, Nachrang, Verkäuferdarlehen, jeweils mit Betrag, Zins und Fälligkeit
- Ein Zeitstrahl mit Mittelabfluss und Mittelrückfluss, nicht nur Anfangs- und Enddatum
- Mindestens eine Rechnung, in der etwas schiefgeht: Baukosten höher, Erlöse niedriger, Vermarktung länger
Der letzte Punkt ist der, an dem sich erfahrene von unerfahrenen Vorlagen unterscheiden. Wer nur den Erfolgsfall rechnet, signalisiert entweder, dass er die Risiken nicht kennt, oder dass er sie nicht zeigen will. Beides führt zur gleichen Reaktion. Wie die Kapitalkosten selbst in die Rechnung eingehen, steht im Beitrag was Mezzanine-Kapital wirklich kostet.
Zweitens: Rang und Sicherheiten, und was davon trägt
Kein Kapitalgeber entscheidet über eine Beteiligung, ohne zu wissen, wo er im Rang steht. Nachrangige Forderungen werden in der Insolvenz nach § 39 InsO erst nach allen anderen Gläubigern bedient 1; in der Zwangsversteigerung bestimmt § 10 ZVG die Reihenfolge der Rangklassen 2. Diese beiden Vorschriften entscheiden im Ernstfall darüber, ob eine zugesagte Sicherheit etwas wert ist.
- Grundbuchauszug, aktuell, mit allen Abteilungen und dem Stand der Belastungen
- Welche Grundschuld in welcher Höhe an welcher Rangstelle eingetragen ist oder eingetragen werden soll
- Welche Sicherheiten sonst angeboten werden: Bürgschaft, Verpfändung von Geschäftsanteilen, Abtretung von Kaufpreisforderungen, Patronatserklärung
- Ob und in welcher Form die Senior-Bank einer Nachrangtranche zugestimmt hat
- Welche Verwertungsrechte im Ernstfall tatsächlich bestehen, und ab wann
Der häufigste Fehler an dieser Stelle ist die Verwechslung von vertraglichem Nachrang und grundbuchlichem Nachrang. Beides klingt gleich und wirkt völlig unterschiedlich. Die Mechanik dazu steht ausführlich im Beitrag Nachrangdarlehen verstehen.
Drittens: wie der Kapitalgeber wieder herauskommt
Kapital kommt nicht ins Projekt, weil der Einstieg attraktiv ist, sondern weil der Ausstieg belastbar wirkt. Der Exit ist deshalb kein Nebenpunkt am Ende der Unterlage, sondern gehört nach vorn.
- Aus welcher Quelle die Rückzahlung kommt: Einzelverkauf, Globalverkauf, Refinanzierung im Bestand oder Verkauf der Projektgesellschaft
- Welcher Anteil der Einheiten zum Zeitpunkt der Rückzahlung verkauft sein muss, damit die Rechnung aufgeht
- Was passiert, wenn dieser Anteil nicht erreicht wird: Verlängerungsoption, Nachfinanzierung, Notverkauf
- Welche Vermarktungsdauer unterstellt ist und worauf diese Annahme beruht
Bei Projekten, die über den Einzelverkauf zurückgeführt werden, ist die unterstellte Vermarktungsdauer die empfindlichste Annahme der gesamten Rechnung. Warum sie fast immer zu kurz angesetzt wird, steht im Beitrag zur Vermarktungsdauer im Abverkauf.
Viertens: Genehmigungs- und Vertragsstand
Ein Projekt ist so weit, wie seine Genehmigungen reichen, nicht wie seine Präsentation verspricht. Für Kapitalgeber ist der rechtliche Stand die Grundlage jeder Zeitplanung, und Zeit ist bei verzinstem Kapital unmittelbar Geld.
- Stand der Baugenehmigung: erteilt, beantragt, in Aussicht gestellt, oder noch nicht eingereicht
- Grundstückssicherung: Eigentum, Auflassungsvormerkung, notarieller Kaufvertrag nach § 311b BGB 6 oder nur eine Absichtserklärung
- Bei Bauträgervorhaben: die Erlaubnis nach § 34c GewO 7 und die Einordnung des Vertrags nach § 650u BGB 5
- Der Zahlungsplan gegenüber den Erwerbern und seine Vereinbarkeit mit der Ratenstaffel des § 3 MaBV 3
- Ob eine Bürgschaft nach § 7 MaBV 4 vorgesehen ist und wer sie stellt
Gerade der vorletzte Punkt wird unterschätzt. Ein Zahlungsplan, der zulasten des Erwerbers von der Verordnung abweicht, kann unwirksam sein, und dann wird der gesamte Kaufpreis erst bei Abnahme fällig. Für einen Kapitalgeber verschiebt sich damit der Rückfluss um Monate. Die Einzelheiten stehen im Beitrag zu Abschlagszahlungen und Bürgschaft nach der MaBV.
Fünftens: die Personen hinter dem Projekt
Am Ende finanziert niemand ein Grundstück, sondern die Fähigkeit von Menschen, ein Vorhaben durch Schwierigkeiten zu tragen. Dieser Teil wird in deutschen Unterlagen regelmäßig zu dünn gehalten, aus einer Zurückhaltung heraus, die international nicht verstanden wird.
- Gesellschafterstruktur der Projektgesellschaft, einschließlich wirtschaftlich Berechtigter
- Abgeschlossene Projekte mit Größenordnung, Zeitraum und Ergebnis, gern anonymisiert
- Wer im Team wofür verantwortlich ist, insbesondere für Bauleitung und Vertrieb
- Ob es Vorhaben gab, die nicht wie geplant liefen, und wie damit umgegangen wurde
- Aktuelle Jahresabschlüsse oder betriebswirtschaftliche Auswertungen der tragenden Gesellschaft
Die Prüfliste vor dem Versand
Gehen Sie die Unterlage durch, bevor Sie sie herausgeben, und beantworten Sie jede Frage mit einer Seitenzahl. Wo Sie keine nennen können, fehlt etwas.
- Kann ein Fremder die Gesamtinvestitionskosten nachrechnen, ohne nachzufragen?
- Steht die vollständige Kapitalstruktur mit Beträgen, Zinsen und Fälligkeiten an einer Stelle?
- Ist mindestens ein ungünstiger Verlauf durchgerechnet?
- Ist erkennbar, an welcher Rangstelle das angefragte Kapital steht?
- Liegt ein aktueller Grundbuchauszug bei?
- Ist der Genehmigungsstand eindeutig benannt, ohne beschönigende Formulierung?
- Ist die Grundstückssicherung belegt und nicht nur behauptet?
- Ist benannt, aus welcher Quelle die Rückzahlung kommt und wann?
- Ist die unterstellte Vermarktungsdauer begründet?
- Sind die handelnden Personen mit belegbarer Erfahrung benannt?
- Steht auf jeder Zahl, woher sie stammt?
- Gibt es einen Ansprechpartner, der die Rechnung selbst erklären kann?
Was Sie besser weglassen
Manches schadet mehr, als es nutzt, weil es die Prüfung erschwert oder rechtliche Fragen aufwirft, die niemand braucht.
- Renditeversprechen und Formulierungen wie sicher, garantiert oder risikolos
- Visualisierungen ohne Angabe, ob sie den genehmigten Stand zeigen
- Marktzahlen ohne Quelle und ohne Stichtag
- Vergleiche mit fremden Projekten, an denen Sie nicht beteiligt waren
- Eine Rendite als einzelne Zahl, ohne die Annahmen dahinter
Der häufigste Fehler ist der Zeitpunkt
Die meisten Anfragen kommen zu spät. Kapital wird gesucht, wenn die Lücke bereits offen ist und der Zeitdruck sichtbar wird. Genau dann verschlechtert sich die Verhandlungsposition, und genau dann fehlt die Zeit, eine ordentliche Unterlage zu bauen.
Sinnvoll ist der umgekehrte Weg: die Unterlage steht, bevor sie gebraucht wird. Wie ein Kapitalbeschaffungsprozess zeitlich abläuft und welche Fristen realistisch sind, steht im Beitrag zum Ablauf einer Kapitalvermittlung.
Häufige Fragen
Quellen
- [1]§ 39 InsO — Nachrangige Insolvenzforderungen https://www.gesetze-im-internet.de/inso/__39.html
- [2]§ 10 ZVG — Rangklassen in der Zwangsversteigerung https://www.gesetze-im-internet.de/zvg/__10.html
- [3]§ 3 MaBV — Besondere Sicherungspflichten für Bauträger, Ratenstaffel https://www.gesetze-im-internet.de/gewo_34cdv/__3.html
- [4]§ 7 MaBV — Ausnahmevorschrift: Sicherheitsleistung und Verzicht durch Kaufleute https://www.gesetze-im-internet.de/gewo_34cdv/__7.html
- [5]§ 650u BGB — Bauträgervertrag, anwendbares Recht und Ausnahmen https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__650u.html
- [6]§ 311b BGB — Verträge über Grundstücke, notarielle Beurkundung https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__311b.html
- [7]§ 34c GewO — Erlaubnispflicht für Bauträger und Baubetreuer https://www.gesetze-im-internet.de/gewo/__34c.html
- [8]§ 32 KWG — Erlaubnispflicht für Bankgeschäfte https://www.gesetze-im-internet.de/kredwg/__32.html
Die Unterlage steht, bevor sie gebraucht wird.
Wir prüfen Kalkulation, Rang und Exit, bevor irgendjemand angesprochen wird — und sagen vorher, was nicht trägt.
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