Umwandlungsverbot und Kündigungssperrfrist in Frankfurt am Main (2026)
Frankfurt am Main liegt in Hessen. Dort ist die Aufteilung in Wohnungseigentum genehmigungspflichtig, sobald ein Gebäude 7 oder mehr Wohnungen hat. Die Kündigungssperrfrist nach § 577a BGB beträgt in Frankfurt am Main 8 Jahre.
Angaben zuletzt gegen die amtlichen Quellen geprüft am
- Mietpreisbremse nach § 556d BGB läuft am 25. November 2026 aus.
Genehmigungspflicht ab 7 Wohnungen
In Kraft seit 28. April 2022. Die hessische Umwandlungsgenehmigungs- und Gebietsbestimmungsverordnung legt zugleich die Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt fest.
8 Jahre
Geltungsbereich: nach der Landesverordnung in Hessen. Die Achtjahresfrist gilt bei Veräußerung nach dem 31. August 2019; bei früheren Verkäufen bleibt es bei fünf Jahren.
15 % in drei Jahren
Frankfurt am Main wird in den ausgewerteten Übersichten namentlich genannt.
Höchstens 10 % über Vergleichsmiete
Geltungsbereich: 49 Städte und Gemeinden. Die Landesverordnung gilt bis 25. November 2026. Hessen hat die Mieterschutzverordnung Ende 2025 um ein Jahr verlängert. Das Amtsgericht Frankfurt am Main hält diese Verlängerung für unwirksam (Urteil vom 10. Juni 2026, Az. 33029 C 130/25): Jede Gemeinde hätte einzeln und mit aktuellen Daten begründet werden müssen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig und bindet nur die Parteien des konkreten Rechtsstreits. Die abgesenkte Kappungsgrenze ist davon nicht betroffen. Wer in Hessen kalkuliert, sollte diesen Punkt kennen.
Was das für ein Aufteilungsprojekt bedeutet
- Zuerst die Zulässigkeit, dann der Preis. Ab 7 Wohnungen brauchen Sie eine Genehmigung. Rechnen Sie das Verfahren in den Zeitplan ein, bevor Sie den Ankauf unterschreiben.
- Die Sperrfrist bestimmt den Exit. Bei 8 Jahren verschiebt sich der bezugsfreie Verkauf entsprechend — das ist der größte Einzelfaktor in der Kalkulation.
- Die Kappungsgrenze bestimmt, wie schnell die Miete steigen darf. Mit 15 statt 20 Prozent in drei Jahren dauert es länger, eine günstige Bestandsmiete an die ortsübliche Vergleichsmiete heranzuführen. Wer vermietet verkauft, verkauft über die Miete — und die lässt sich hier langsamer heben.
- Das Vorkaufsrecht des Mieters gilt überall. § 577 BGB ist Bundesrecht und hängt nicht an einer Landesverordnung.
- Vermietet verkaufte Einheiten bringen weniger. Der Abschlag gegenüber bezugsfrei entscheidet darüber, ob sich die Aufteilung gegenüber dem Globalverkauf rechnet — durchrechnen im [Aufteilungs-Rechner](/aufteilung-rechner).
- Erhaltungssatzung prüfen. Unabhängig von § 250 BauGB kann eine soziale Erhaltungssatzung nach § 172 BauGB die Umwandlung zusätzlich beschränken. Das ist kommunales Recht und je Stadtteil zu prüfen.
Der bundesrechtliche Rahmen
| Norm | Was sie regelt | Stand |
|---|---|---|
| § 250 BauGB | Genehmigungsvorbehalt für die Begründung von Wohnungseigentum in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt — nur wo eine Landesverordnung gilt | befristet bis Ende 2030 |
| § 577 BGB | Vorkaufsrecht des Mieters bei der ersten Veräußerung nach Umwandlung | bundesweit, unbefristet |
| § 577a BGB | Kündigungssperrfrist für Eigenbedarf und Verwertung nach Umwandlung | Grundfrist drei Jahre, per Landesverordnung bis zehn Jahre |
| § 558 Abs. 3 BGB | Kappungsgrenze für Mieterhöhungen im Bestand — 20 Prozent in drei Jahren, in bestimmten Gemeinden auf 15 Prozent abgesenkt | Landesverordnung für höchstens fünf Jahre |
| § 556d BGB | Mietpreisbremse bei Wiedervermietung — höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete | Landesverordnungen enden spätestens mit Ablauf des 31.12.2029 |
| § 172 BauGB | Soziale Erhaltungssatzung (Milieuschutz) — kommunale Zusatzbeschränkung | je Gemeinde und Gebiet |
Häufige Fragen
Quellen
- Wirtschaftsministerium Hessen — Mieterschutzverordnung vom 18. November 2020
- Stadt Frankfurt — Einheitliche Mieterschutzverordnung in Hessen in Kraft getreten
- DNotI — Übersicht zu Umwandlungsverordnungen i. S. v. § 250 BauGB (PDF)
- Deutsches Architektinnenblatt — Wo gilt ein Umwandlungsverbot?
- Deutscher Mieterbund — Kündigungssperrfrist: Übersicht der Länderverordnungen (Stand Juni 2025)
- Haufe — Befristetes Umwandlungsverbot bis Ende 2030 verlängert
- DNotI — Übersicht zu Umwandlungsverordnungen i. S. v. § 250 BauGB (PDF)
- Deutscher Mieterbund — Kündigungssperrfrist: Übersicht der Länderverordnungen (Stand Juni 2025)
- Deutscher Mieterbund — Kappungsgrenze: Übersicht der Länderverordnungen
- BBSR — Mietpreisbremse und abgesenkte Kappungsgrenze deutlich ausgeweitet (Auswertung, Stand Januar 2026)
- § 558 BGB — Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete, Kappungsgrenze in Absatz 3
- BBSR — Mietpreisbremse und abgesenkte Kappungsgrenze deutlich ausgeweitet (Auswertung, Stand Januar 2026)
- Deutscher Mieterbund — Mietpreisbremse: Übersicht der Länderverordnungen
- § 556d BGB — Zulässige Miethöhe bei Mietbeginn, Verordnungsermächtigung in Absatz 2
- § 250 BauGB — Gesetzestext
- § 577a BGB — Gesetzestext
- § 577 BGB — Vorkaufsrecht des Mieters
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Obermeier Capital: Umwandlungsverbot und Kündigungssperrfrist in Frankfurt am Main (2026). Stand: 11. August 2026. https://obermeier-capital.de/umwandlung-stadt-frankfurt
Für Fußnoten und Literaturverzeichnisse. Ergänzen Sie bei Bedarf das Abrufdatum.
<figure>
<figcaption>Umwandlung und Kündigungssperrfrist in Frankfurt am Main — Stand: 11. August 2026</figcaption>
<table>
<tr><th>§ 250 BauGB — Aufteilung</th><td>Genehmigungspflicht ab 7 Wohnungen</td></tr>
<tr><th>§ 577a BGB — Kündigungssperrfrist</th><td>8 Jahre</td></tr>
<tr><th>§ 558 Abs. 3 BGB — Kappungsgrenze</th><td>15 % in drei Jahren</td></tr>
<tr><th>§ 556d BGB — Mietpreisbremse</th><td>Höchstens 10 % über Vergleichsmiete</td></tr>
</table>
<p>Quelle: <a href="https://obermeier-capital.de/umwandlung-stadt-frankfurt">Obermeier Capital</a></p>
</figure>Erzeugt eine kleine Tabelle mit den beiden Kernangaben und einem Quellenhinweis. Ohne Skript und ohne Stilvorgaben — die Darstellung übernimmt Ihre Seite.
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