Umwandlungsverbot und Kündigungssperrfrist in Berlin (2026)
Berlin hat eine Umwandlungsverordnung nach § 250 BauGB erlassen und ist die Aufteilung in Wohnungseigentum genehmigungspflichtig, sobald ein Gebäude 6 oder mehr Wohnungen hat — im Geltungsbereich der Verordnung (gesamtes Stadtgebiet). Die Kündigungssperrfrist nach § 577a BGB beträgt in Berlin 10 Jahre.
Angaben zuletzt gegen die amtlichen Quellen geprüft am
Genehmigungspflicht ab 6 Wohnungen
Geltungsbereich: gesamtes Stadtgebiet. In Kraft seit 1. Januar 2026. Der Senat hat zum 1. Januar 2026 eine neue Umwandlungsverordnung erlassen. Sie gilt für das gesamte Stadtgebiet und tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2030 außer Kraft — damit deckt sie den bundesrechtlichen Rahmen des § 250 BauGB vollständig ab. Berlin ist damit das Land mit der längsten aktuell gesicherten Geltungsdauer.
10 Jahre
Geltungsbereich: alle Bezirke. Seit August 2013.
15 % in drei Jahren
Geltungsbereich: gesamtes Stadtgebiet.
Höchstens 10 % über Vergleichsmiete
Geltungsbereich: gesamtes Stadtgebiet. Jede Landesverordnung muss nach § 556d Abs. 2 BGB spätestens mit Ablauf des 31. Dezember 2029 außer Kraft treten.
Was das für ein Aufteilungsprojekt bedeutet
- Zuerst die Zulässigkeit, dann der Preis. Ab 6 Wohnungen brauchen Sie eine Genehmigung. Rechnen Sie das Verfahren in den Zeitplan ein, bevor Sie den Ankauf unterschreiben.
- Die Sperrfrist bestimmt den Exit. Bei 10 Jahren verschiebt sich der bezugsfreie Verkauf entsprechend — das ist der größte Einzelfaktor in der Kalkulation.
- Die Kappungsgrenze bestimmt, wie schnell die Miete steigen darf. Mit 15 statt 20 Prozent in drei Jahren dauert es länger, eine günstige Bestandsmiete an die ortsübliche Vergleichsmiete heranzuführen. Wer vermietet verkauft, verkauft über die Miete — und die lässt sich hier langsamer heben.
- Das Vorkaufsrecht des Mieters gilt überall. § 577 BGB ist Bundesrecht und hängt nicht an einer Landesverordnung.
- Vermietet verkaufte Einheiten bringen weniger. Der Abschlag gegenüber bezugsfrei entscheidet darüber, ob sich die Aufteilung gegenüber dem Globalverkauf rechnet — durchrechnen im [Aufteilungs-Rechner](/aufteilung-rechner).
- Erhaltungssatzung prüfen. Unabhängig von § 250 BauGB kann eine soziale Erhaltungssatzung nach § 172 BauGB die Umwandlung zusätzlich beschränken. Das ist kommunales Recht und je Stadtteil zu prüfen.
Der bundesrechtliche Rahmen
| Norm | Was sie regelt | Stand |
|---|---|---|
| § 250 BauGB | Genehmigungsvorbehalt für die Begründung von Wohnungseigentum in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt — nur wo eine Landesverordnung gilt | befristet bis Ende 2030 |
| § 577 BGB | Vorkaufsrecht des Mieters bei der ersten Veräußerung nach Umwandlung | bundesweit, unbefristet |
| § 577a BGB | Kündigungssperrfrist für Eigenbedarf und Verwertung nach Umwandlung | Grundfrist drei Jahre, per Landesverordnung bis zehn Jahre |
| § 558 Abs. 3 BGB | Kappungsgrenze für Mieterhöhungen im Bestand — 20 Prozent in drei Jahren, in bestimmten Gemeinden auf 15 Prozent abgesenkt | Landesverordnung für höchstens fünf Jahre |
| § 556d BGB | Mietpreisbremse bei Wiedervermietung — höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete | Landesverordnungen enden spätestens mit Ablauf des 31.12.2029 |
| § 172 BauGB | Soziale Erhaltungssatzung (Milieuschutz) — kommunale Zusatzbeschränkung | je Gemeinde und Gebiet |
Häufige Fragen
Quellen
- Berlin.de — Umwandlungsverordnung nach § 250 BauGB erlassen
- DNotI — Übersicht zu Umwandlungsverordnungen i. S. v. § 250 BauGB (PDF)
- Deutscher Mieterbund — Kündigungssperrfrist: Übersicht der Länderverordnungen (Stand Juni 2025)
- Haufe — Befristetes Umwandlungsverbot bis Ende 2030 verlängert
- DNotI — Übersicht zu Umwandlungsverordnungen i. S. v. § 250 BauGB (PDF)
- Deutscher Mieterbund — Kündigungssperrfrist: Übersicht der Länderverordnungen (Stand Juni 2025)
- Deutscher Mieterbund — Kappungsgrenze: Übersicht der Länderverordnungen
- BBSR — Mietpreisbremse und abgesenkte Kappungsgrenze deutlich ausgeweitet (Auswertung, Stand Januar 2026)
- § 558 BGB — Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete, Kappungsgrenze in Absatz 3
- BBSR — Mietpreisbremse und abgesenkte Kappungsgrenze deutlich ausgeweitet (Auswertung, Stand Januar 2026)
- Deutscher Mieterbund — Mietpreisbremse: Übersicht der Länderverordnungen
- § 556d BGB — Zulässige Miethöhe bei Mietbeginn, Verordnungsermächtigung in Absatz 2
- § 250 BauGB — Gesetzestext
- § 577a BGB — Gesetzestext
- § 577 BGB — Vorkaufsrecht des Mieters
Diese Angaben zitieren oder einbetten
Sie dürfen die Angaben dieser Seite übernehmen — in einem Artikel, einer Studie oder einer internen Unterlage. Wir bitten um eine Quellenangabe mit Verlinkung; eine gesonderte Genehmigung brauchen Sie dafür nicht. Nennen Sie bitte den Prüfstand mit, weil Landesverordnungen auslaufen und sich ändern.
Obermeier Capital: Umwandlungsverbot und Kündigungssperrfrist in Berlin (2026). Stand: 11. August 2026. https://obermeier-capital.de/umwandlung-berlin
Für Fußnoten und Literaturverzeichnisse. Ergänzen Sie bei Bedarf das Abrufdatum.
<figure>
<figcaption>Umwandlung und Kündigungssperrfrist in Berlin — Stand: 11. August 2026</figcaption>
<table>
<tr><th>§ 250 BauGB — Aufteilung</th><td>Genehmigungspflicht ab 6 Wohnungen</td></tr>
<tr><th>§ 577a BGB — Kündigungssperrfrist</th><td>10 Jahre</td></tr>
<tr><th>§ 558 Abs. 3 BGB — Kappungsgrenze</th><td>15 % in drei Jahren</td></tr>
<tr><th>§ 556d BGB — Mietpreisbremse</th><td>Höchstens 10 % über Vergleichsmiete</td></tr>
</table>
<p>Quelle: <a href="https://obermeier-capital.de/umwandlung-berlin">Obermeier Capital</a></p>
</figure>Erzeugt eine kleine Tabelle mit den beiden Kernangaben und einem Quellenhinweis. Ohne Skript und ohne Stilvorgaben — die Darstellung übernimmt Ihre Seite.
Alle vier Größen je Land — Genehmigungspflicht mit Schwellenwert, Kündigungssperrfrist, Kappungsgrenze und Mietpreisbremse, jeweils mit Geltungsbereich, Prüfstand und Quelle. Als CSV zum Weiterverarbeiten.
Rückfragen zu den Daten, zur Methodik oder zu einer Auswertung für einen Beitrag: Presse und Datensätze
Weiterlesen
Aufteilen dürfen ist das eine. Verkaufen das andere.
Wir beschaffen mandatiert bonitätsgeprüfte Käufer für Ihre Wohneinheiten und übergeben sie dokumentiert an Ihren Vertrieb. Verkaufsgespräch, Verhandlung und Notartermin bleiben bei Ihnen.
Abverkauf-Mandat ansehenRedaktionelle Zusammenstellung öffentlich zugänglicher Quellen. Keine Rechtsberatung und keine Aussage zur Zulässigkeit einer Umwandlung im Einzelfall. Rechtsberatung im Einzelfall ist Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten vorbehalten.